Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

1.) ALLGEMEINES

Die untenstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Aufträge der Firma GF Fleischproduktion GmbH & Co KG, Waldstraße 3, 4712 Michaelnbach. Im Falle entgegenstehender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, haben diese nur dann Gültigkeit, wenn von den gegenständlichen Bedingungen ausdrücklich schriftlich abgegangen wurde. Für weitere Lieferungen und Folgegeschäfte haben die nachstehenden Bedingungen auch Gültigkeit, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Alle Abweichungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen unberührt und sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass damit der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.

2) GEFAHRTRAGUNG UND LIEFERFRISTEN

Der Gefahrenübergang erfolgt im Einzelfall entsprechend den vereinbarten INCOTERMS. Liegt keine diesbezügliche Vereinbarung vor, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von GF verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. GF leistet keine Gewähr und haftet nicht für die Beförderung oder die Auswahl der damit befassten Personen. Die Gefahr geht jedenfalls mit der Versendung auf den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die dem Kunden oder seinem Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, geht die Gefahr mit Bereitstellung der Ware auf den Käufer über. Bei Abnahmeverzug wird der Käufer – vorbehaltlich sonst zustehender Rechte – lagerzinspflichtig. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Käufer erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn GF trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist die Lieferung bzw. Leistung nicht durchführt. Die Lieferfrist wird durch alle nicht vom Parteiwillen umfassten Umstände, wie nicht rechtzeitige Belieferung durch allfällige Vorlieferanten, Fälle höherer Gewalt, behördliche Eingriffe, Transport und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert. GF ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von GF gesondert in Rechnung gestellt werden.

3) GEWÄHRLEISTUNG

Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich erhoben und begründet werden. Die gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort zu überprüfen und sachgemäß zu lagern. Die Lagerung der Ware hat entsprechend den von uns angegebenen Lagerbedingungen zu erfolgen. Das bedeutet: Falls die Ware nicht nach diesen Richtlinien gelagert wird, erlischt jede Gewährleistung. Eine Warenrücksendung wird von uns nur dann angenommen, wenn vorher eine begründete Mängelrüge erstattet wird und wir das Einverständnis für die Rücksendung schriftlich erteilt haben. Falls von uns eine Ware als mangelhaft geliefert anerkannt wird, sind wir berechtigt nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferung in angemessener Nachfrist zu leisten, oder eine Gutschrift im Fakturenbetrag der mangelhaften Ware zu erteilen. Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, die über den Fakturenwert der mangelhaften Ware hinausgehen sowie für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Für Mängel an Waren die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftet. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei. Bei behördlichen Beanstandungen oder bei Probeziehungen durch die Lebensmittelpolizei, ist der Kunde verpflichtet, Gegenproben zu begehren. Diese Gegenproben hat der Kunde sofort einzufrieren, und uns zu benachrichtigen. Eine Nichtbeachtung dieser Obliegenheit macht den Kunden uns gegenüber schadenersatzpflichtig. 4) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig nach Erhalt der Faktura ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu begehren. Anfallende Mahnkosten (€ 2,– erste Mahnung; € 3,– zweite Mahnung; € 4,– dritte Mahnung, € 5,– vierte Mahnung) gehen zu Lasten des Kunden, das Gleiche gilt für sämtliche vorprozessualen Kosten wie Einschaltung eines Inkassobüros und dgl. soweit sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig sind. Wir behalten uns vor, Kundenforderungen an Dritte abzutreten. In allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen, werden von uns nicht anerkannt und gelten als nicht geschrieben. Der Käufer ist nicht berechtigt wegen erhobener Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Gegenansprüche, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug oder sonstiger Umstände, deren Beurteilung unserem Ermessen obliegt, sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung zu tätigen. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sind wir berechtigt, unsere Forderungen auch gegenüber dem jeweiligen Geschäftsführer geltend zu machen. Die Haftung des Geschäftsführers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aufrecht.

4) ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise sind Nettopreise, zahlbar und fällig nach Erhalt der Faktura ohne jeden Abzug. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu begehren. Anfallende Mahnkosten (€ 2,– erste Mahnung; € 3,– zweite Mahnung; € 4,– dritte Mahnung, € 5,– vierte Mahnung) gehen zu Lasten des Kunden, das Gleiche gilt für sämtliche vorprozessualen Kosten wie Einschaltung eines Inkassobüros und dgl. soweit sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig sind. Wir behalten uns vor, Kundenforderungen an Dritte abzutreten. In allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen, werden von uns nicht anerkannt und gelten als nicht geschrieben. Der Käufer ist nicht berechtigt wegen erhobener Gewährleistungsansprüche oder sonstiger Gegenansprüche, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Bei Zahlungsverzug oder sonstiger Umstände, deren Beurteilung unserem Ermessen obliegt, sind wir berechtigt, Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung zu tätigen. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sind wir berechtigt, unsere Forderungen auch gegenüber dem jeweiligen Geschäftsführer geltend zu machen. Die Haftung des Geschäftsführers bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aufrecht.

 5) EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand bzw. am Veräußerungserlös vor. Der Eigentumsvorbehalt geht durch Verarbeitung, Vermischung in welcher Form auch immer, nicht unter. Solange die Ware nicht bezahlt ist, ist der Veräußerungserlös wie Fremdgeld, treuhändig gesondert zu verwahren. Der Zugriff Dritter (Exekution usw.) auf die in unserem Eigentum stehenden Waren, oder deren Erlös, ist uns unverzüglich zu melden.

6) HINWEISE ZUR DATENVERARBEITUNG

(1) Die Firma GF Fleischproduktion GmbH & Co KG erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden und beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des österreichischen Datenschutzgesetzes bzw. der EU Datenschutzgrundverordnung. Ohne Einwilligung des Kunden wird die Firma GF Fleischproduktion GmbH & Co KG Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Warenverkäufen erforderlich ist. (2) Ohne die explizite Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

7) SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort ist 4712 Michaelnbach, es gilt Österreichisches Recht. Gerichtsstand ist 4600 Wels.